Die Ausbildung zum/zur Bürohelfer/in und Bürofachhelfer/-in sind Sonderausbildungen nach den Vorschriften der IHK und werden mit einer IHK-Prüfung abgeschlossen. Sie kommen für Rehabilitanden in Frage, deren gesundheitliche Situation und leistungsmäßige Möglichkeiten eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur beschränkt zulassen.
Dauer:
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Das erste Ausbildungsjahr führt zum Berufsabschluss des/der Bürohelfers/in und ist rechtliche Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung zum/zur Bürofachhelfer/-in.
Prinzipiell ist bei Eignung und Leistung nach dem ersten Ausbildungsjahr unter Anrechnung der zurückgelegten Zeit eine Übernahme in die Regelausbildung Bürokaufmann/-frau noch möglich.
Wir bieten:
Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises
Südbahnhofstraße 33
37213 Witzenhausen
Tel.: 05542/93670
E-mail: poststelle9724@schule.hessen.de