Fachschule für Sozialwesen

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss:
Staatlich anerkannten Erzieherin/ Staatlich anerkannten Erzieher

Dieser beinhaltet auch den Bachelor Professional in Sozialwesen und ermöglicht ein anschließendes Studium.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin / als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Arbeitsfelder bzw. Ausbildungsstätten können bspw. Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Horte, Ganztagsschulen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Förderschulen, Wohneinrichtungen für Jugendliche, Heime etc. sein.

Abteilungsleitung

Dr. Alexandra Volk

Tel.: 05542/9367-19

E-Mail: a.volk@bs-witzenhausen.de

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss:
Staatlich anerkannten Erzieherin/ Staatlich anerkannten Erzieher

Dieser beinhaltet auch den Bachelor Professional in Sozialwesen und ermöglicht ein anschließendes Studium.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin / als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Arbeitsfelder bzw. Ausbildungsstätten können bspw. Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Horte, Ganztagsschulen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Förderschulen, Wohneinrichtungen für Jugendliche, Heime etc. sein.
Die Ausbildung kann bei uns auf 2 unterschiedlichen Wegen absolviert werden:

  • In der Form der praxisvergüteten Ausbildung (kurz: PivA) haben Sie in jedem Ausbildungsjahr 2-3 Schultage und 2-3 Praxistage. Für diese Form suchen Sie sich eine praktische Ausbildungsstelle (im sozialpädagogischen Bereich) und erhalten damit über alle drei Jahre der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Kooperierende Träger von Ausbildungsstellen nennen wir Ihnen gern!
  • In der Vollzeitschulform besuchen Sie in den ersten beiden Ausbildungsjahren den Fachschulunterricht an 5 Tagen in der Woche, mit jeweils einem sechswöchigen Praktikum im sozialpädagogischen Bereich. Im dritten Ausbildungsjahr sind Sie dann im Angestelltenverhältnis in der sozialpädagogischen Praxis als Erzieher:in im Anerkennungsjahr tätig.
    Parallel zur Ausbildung ist durch Besuch des Fachoberschul-Zusatzunterrichtes (kurz FOS) im Fach Mathematik möglich, die FOS-Prüfung abzulegen und ein Zeugnis der Fachhochschulreife zu erwerben.

Die Ausbildung an der Fachschule ist über alle drei Jahre der Ausbildung förderfähig!

Für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher in Vollzeitform können Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur (AZAV) angenommen werden. Außerdem kann elternunabhängig als Vollzuschuss Förderung nach dem AFBG (Meister-BaföG) beantragt werden.

Für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher in der praxisvergüteten Form PivA erhalten Sie über alle drei Jahre der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.

Die Fachschule für Sozialwesen führt zu einem schulischen Berufsabschluss auf DQR-Stufe VI (Bachelor Professional in Sozialwesen). Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin / als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein.

Die Vorbereitung auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung und die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen erfordert im Rahmen der Ausbildung…

…eine fortlaufende Auseinandersetzung mit Theorien / Konzepten sozialpädagogischen Handelns.

… die fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung persönlicher Einstellungen und Haltungen.

… die Auseinandersetzung mit der Zielvorstellung einer umfassenden sozialen Integration (Gender- und interkulturelle Pädagogik, Umgang mit Menschen mit Behinderung).

… Arbeitsformen und Aufgabenstellungen, die individuelle und selbständige Lernprozesse ermöglichen.

… fächerübergreifendes „Probehandeln“ auch im schulischen Kontext.

… vielfältige Kooperationen mit der Praxis im Sinne des gemeinsamen Ziels der Ausbildung.

Die Fachschule für Sozialwesen besuchen Sie in der Vollzeitform im ersten und zweiten Ausbildungsjahr vollschulisch an 5 Tagen in der Woche, mit jeweils einem sechswöchigen Praktikum im sozialpädagogischen Bereich. Im dritten Ausbildungsjahr sind Sie dann im Angestelltenverhältnis in der sozialpädagogischen Praxis als Erzieher:in im Anerkennungsjahr tätig.

In der Form der praxisvergüteten Ausbildung PivA haben Sie in jedem Ausbildungsjahr 2 Schultage und 3 Praxistage, zusätzlich muss in einem Halbjahr ein dritter Schultag stattfinden (i.d.R. findet dieser zusätzliche Schultag im zweiten Ausbildungsjahr statt).

Parallel zur Ausbildung ist durch Besuch des FOS-Zusatzunterrichtes im Fach Mathematik möglich, die FOS-Prüfung abzulegen und ein Zeugnis der Fachhochschulreife zu erwerben.

Die Aufnahme an die Fachschule für Sozialwesen ist neben dem Realschulabschluss mittels folgender Voraussetzungen möglich

  • Staatlich geprüfte:r Sozialassistent:in

  • Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife plus Nachweis eines 480stündigen Praktikums in der sozialpädagogischen Praxis

  • eine dreijährige Berufsausbildung plus Nachweis eines 480stündigen Praktikums in der sozialpädagogischen Praxis

Auch ist durch Nachweis eines einschlägigen Studiums ein Quereinstieg in das zweite Ausbildungsjahr möglich.

Die Fachschule für Sozialwesen informiert über die Bildungsziele, die Zugangsberechtigungen und die Lernbereiche für die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher

Hier können Sie einen Film der Fachschule für Sozialwesen sehen, der in der Projektwoche 2020, unter der Leitung von Herrn Malte Hochschild entstanden ist. Dauer: 4:57 Min.

Zu unserem Informationsflyer „Große Zukunft für Erzieherinnen und Erzieher“ des Hessischen Kultusministeriums kommen Sie hier.

Informationsveranstaltung Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA), am 10.02.2025 15:00 Uhr

Auswahlverfahren der Fachschule für Sozialwesen, am 13.01.2025, 15:30 Uhr

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