Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zu dem schulischen Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Sozialassistent / Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ (DQR-Stufe IV). Sie wird in den beiden Schwerpunkten Sozialpädagogik und Pflege angeboten (die Wahl des Schwerpunktes erfolgt zum zweiten Ausbildungsjahr).

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für die Tätigkeit als Zweitkraft in der sozialpädagogischen Praxis (Kita, Krippe, Hort, Grundschulen, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung oder in Pflegeeinrichtungen). Ferner ist im Anschluss eine weiterführende Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialwesen möglich. In der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang verantwortlich tätig zu sein. Staatlich geprüfte Sozialassistent:innen haben im Vergleich zu dem Berufsabschluss eines/ einer Staatlich anerkannten Erzieher:in der Fachschule daher einen geringeren Umfang an sozialpädagogischen Aufgaben, weniger Verantwortung und auch weniger Aufstiegsmöglichkeiten. Auch können Erzieher:innen in mehr sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie z.B. der Erziehungshilfe tätig werden.

Abteilungsleitung

Dr. Alexandra Volk

Tel.: 05542/9367-19

E-Mail: a.volk@bs-witzenhausen.de

Die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz besuchen Sie im ersten Ausbildungsjahr vollschulisch an 5 Tagen in der Woche, mit einem vierwöchigen Praktikum im sozialpädagogischen Bereich und einem vierwöchigen Praktikum im Bereich der Pflege. Im zweiten Ausbildungsjahr sind Sie an drei Tagen im sogenannten Jahrespraktikum in der Praxis tätig und an zwei weiteren Tagen in der Schule.

Die Aufnahme an die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz ist mittels eines qualifizierten Realschulabschlusses möglich (das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen).

Die Ausbildung schließt nach zwei Jahren mit der Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.

Parallel zur Ausbildung ist es durch Besuch des FOS-Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathe und Englisch möglich, die FOS-Prüfung abzulegen und ein Zeugnis der Fachhochschulreife zu erwerben.