Schüler sprechen mit Polizei über Straftaten durch soziale Medien
Sascha Aschermann vom Polizeipräsidium Nordhessen (von links) mit Niclas Heck, Maximilian Schaffer, Julian Lange, Vladislav Illichev, Ibrahim Rasuli, Nusret Saiti, Elias Schill, Alina Belz und Kirsten Theiß. Foto: Berufliche Schulen
Witzenhausen – Fotos und Videos per Handy verschicken. Was ist daran strafbar? Eine Challenge auf TikTok. Was ist daran gefährlich? Das waren zwei von vielen Fragen um das Thema Social Media, um die es kürzlich in den Beruflichen Schulen in Witzenhausen ging.
Sascha Aschermann, regionaler Geschäftsführer des Netzwerkes gegen Gewalt (NgG) im Polizeipräsidium Nordhessen, sprach mit 16 Berufsfachschülerinnen und -schülern der Klasse 10BFWI/MC über soziale Netzwerke, das Recht am Bild, Straftaten in Verbindung mit Cybermobbing, über Cybergrooming, Kinder- und Jugendpornografie sowie Künstliche Intelligenz und ChatGPT, berichten Klassenlehrerin Kirsten Theiß und ihre Kollegin Freya Lenz.
Theiß hatte Aschermann bereits zum zweiten Mal eingeladen, weil die Schü- ler beim ersten Treffen so viel Interesse hatten, dass der Hauptkommissar nicht alle Fragen beantworten konnte.
Viele Schüler der Klasse haben mit den Themen Mobbing beziehungsweise Cybermobbing bereits selbst Erfahrungen gemacht oder dies bei jemand anderem mitbekommen. Ein von einem Schüler genanntes Beispiel, dass die eigene Telefonnummer veröffentlicht wird, mit der Aufforderung, diese anzurufen, was zu vielen belästigenden und belastenden Anrufen führt, ist in der Klasse leider nichts Neues und nur eine Erfahrung, von der die Gruppe beispielhaft berichtet.
Laut Sascha Aschermann gibt es beim Mobbing und Cybermobbing sowohl männliche als auch weibliche Täter und auch die Opfer sind beiderlei Geschlechts. Sein Tipp: Diese Kinder und Jugendlichen sollten mit ihren Eltern zur Polizei gehen. Denn Auswirkungen von Mobbing und Cybermobbing können bei den Opfern Schulängste oder psychische Probleme sein.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und es vergisst nie“, war eine weitere Aussage Aschermanns. Dass ein 16-Jähriger, der etwa einem 15-Jährigen ein gewaltverherrlichendes Video auf TikTok schickt, sich strafbar macht, überraschte die Schüler dann doch. Das Verschicken von derartigen Videos ist bei unter 18-Jährigen tatsächlich eine Straftat. Ebenso gilt das für die Verbreitung, den Erwerb oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie. Fast jeder zweite Tatverdächtige ist selbst noch ein Kind oder Jugendlicher.
Auch über Cybergrooming wurde gesprochen: Das bedeutet, dass es über digitale Geräte zu einer Kontaktaufnahme eines Erwachsenen mit falscher Identität zu Kindern und Jugendlichen kommt. Das passiert zum Beispiel über soziale Netzwerke und Computerspiele. Es wird ein vertrauensvolles Verhältnis zum Opfer aufgebaut, um Informationen zu bekommen und ein Treffen zu vereinbaren. Der Cybercrimekriminologe Prof. Thomas-Gabriel Rü- diger aus Brandenburg geht davon aus, dass annähernd jedes Kind, das im digitalen Raum aufwächst, mindestens einmal mit einem Cybergroomer konfrontiert wird.
Informationen: netzwerk-gegen-gewalt.hessen.de
erschienen am Donnerstag, 04. Juli 2024, Witzenhäuser Allgemeine / Lokales