Bitte beachten Sie: Schülertickets der vorherigen Schulen verlieren mit dem Schulwechsel ihre Gültigkeit. Eine Ausgabe neuer Tickets erfolgt nicht über unsere Schule. Bitte kümmern Sie sich daher eigenständig um die Beantragung eines neuen Tickets.
Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Danach können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:
Es werden grundsätzlich die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Die Fahrtkosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.
Allgemeine Informationen
Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, die kein Schülerticket Hessen automatisch zugesandt bekommen, aber einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten haben, müssen einen Grundantrag stellen.
Seit Ende des Schuljahrs 2022/2023 gibt es die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung der Grundanträge. Die Übernahme der Beförderungskosten im Rahmen der Schülerbeförderung erfolgt durch eine halbjährliche rückwirkende Kostenerstattung nach vorhergehender Beantragung.
Grundantrag:
Nach Bearbeitung des Grundantrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob dem Schüler/der Schülerin eine Kostenerstattung gewährt wird oder nicht.
Hinweis
Das Schülerticket Hessen muss bis zum 10. des Monats bestellt werden, dann ist es zum 01. des Folgemonats gültig (z. B. bis zum 10. August bestellen = Gültigkeit ab 01. September). Sollten die Eltern das Ticket zu spät bestellen, benötigen die Schüler/innen bis zum Erhalt des Schülerticket Hessens Wochen- oder Einzeltickets!
Dieser Grundantrag kann auch weiterhin als Download ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Grundantrag muss dann mit der Bestätigung der Schule zum Schulbesuch (Sekretariat) bei der Nahverkehrsgesellschaft Werra-Meißner eingereicht werden. In der Regel erfolgt das über die Schule. Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden, es sei denn, der Schüler/die Schülerin zieht um oder wechselt die Schule.
Anträge/Formulare zum Downloaden und ausdrucken:
https://www.nwm-esw.de/schuelerbefoerderung
Hinweis
Das Datum auf der Rückseite des Schülertickets bezieht sich nicht auf den Nutzungszeitraums des Tickets, sondern ist lediglich das technische Haltbarkeitsdatum des Tickets.
Erstattungen
Die eigentliche Erstattung erfolgt schulhalbjährlich rückwirkend. Die entsprechenden Formanträge können bei uns telefonisch angefordert oder als Download ausgedruckt werden. Dieser Erstattungsantrag ist von Ihnen ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen über die Schulsekretariate hier einzureichen. Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet.
Unabhängig von der Übernahme der Beförderungskosten durch den Schulträger besteht jedoch ebenso die Möglichkeit, das Schülerticket Hessen – ohne Kostenübernahme durch den Schulträger – zu bestellen. Sie können das Schülerticket Hessen als Abo oder als Jahreskarte bestellen.
Sollten Sie nicht aus Hessen kommen, informieren Sie sich bitte beim